Mitgliedschaft

Mitglied werden

Satzung

Der Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern. Singendes Mitglied kann jede begabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Vereines unterstützen will, ohne selber zu singen.

Aktuelle Satzung

Personen, die Mitglied im MGV Frohsinn 1875 Elz e.V. werden wollen, können sich während der Proben der einzelnen Chöre oder direkt bei den Vorstandsmitgliedern anmelden.

Oder sie können das Antragsformular auch einfach hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und bei einem Vorstandsmitglied abgeben (zum Vorstand).

Eintrittserklärung_MGV

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a. durch freiwilligen Austritt,

b. durch Tod,

c. durch Ausschluss.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden.

Sie können folgendes Formular einfach ausdrucken, ausfüllen, UNTERSCHREIBEN und postalisch an die unten aufgeführte Adresse schicken oder es einem Vorstandmitglied übergeben.

Austrittserklärung_MGV

Mitgliedsbeitrag

MGV/U40/Kinderchor  60 €/jährlich (halbjährlicher Einzug)